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   BFH, 13.05.1959 - IV 171/58 U   

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https://dejure.org/1959,794
BFH, 13.05.1959 - IV 171/58 U (https://dejure.org/1959,794)
BFH, Entscheidung vom 13.05.1959 - IV 171/58 U (https://dejure.org/1959,794)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 1959 - IV 171/58 U (https://dejure.org/1959,794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachholbarkeit gänzlich unterlassener Absetzung für Abnutzung bei der Gewinnermittlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 25
  • BFHE 89, 25
  • NJW 1959, 1512
  • BStBl III 1959, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.07.1956 - I 344/55 U

    Verbot der Nachholung früher unterbliebener Absetzungen für Abnutzung bei

    Auszug aus BFH, 13.05.1959 - IV 171/58 U
    Der Bundesfinanzhof habe zwar im Urteil I 344/55 U vom 3. Juli 1956 (BStBl 1956 III S. 250, Slg. Bd. 63 S. 137) den Standpunkt vertreten, daß die Nachholung unterlassener AfA aus den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs dann möglich sei, wenn die Unterlassung nicht auf willkürlichen Entschlüssen des Steuerpflichtigen beruhe.

    In der genannten Entscheidung I 54/39 vom 19. Dezember 1939 und insbesondere in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 344/55 U vom 3. Juli 1956 (BStBl 1956 III S. 250, Slg. Bd. 63 S. 137) hat die Rechtsprechung eine Nachholung unterlassener AfA unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Gesichtspunkt der Wahrung des Bilanzenzusammenhangs für zulässig erachtet.

  • BFH, 21.02.1967 - VI R 295/66

    Nachholen der Absetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Das FG führte aus: Im Urteil IV 171/58 U vom 13. Mai 1959 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 69 S. 25 - BFH 69, 25 -, BStBl III 1959, 270) habe der Bundesfinanzhof (BFH) für einen Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG entschieden, daß die Nachholung einer unterlassenen AfA nicht möglich sei.

    Das FG beruft sich auf das BFH-Urteil IV 171/58 U (a.a.O.), das in der Tat mit der gegenwärtigen Entscheidung nicht vereinbar ist.

    Das Urteil IV 171/58 U, gegen das Grieger (a.a.O.) und Littmann (Das Einkommensteuerrecht 7. Aufl., § 7 Anm. 75 a) Bedenken erhoben hatten, hält der IV. Senat, wie er auf Antrage mitgeteilt hat, nicht aufrecht.

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04

    Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung

    Im Übrigen seien Unterschiede zwischen den einzelnen Gewinnermittlungsarten als systembedingt hinzunehmen und könnten daher nicht gleichheitswidrig sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Mai 1959 IV 171/58 U, BFHE 69, 25, BStBl III 1959, 270).
  • BFH, 07.10.1971 - IV R 181/66

    Auswirkung unterlassener AfA bei Gewinnermittlung nach § 4 (Abs. 3 EStG)

    Die Vorinstanz ging mit dem FA in Anlehnung an das Urteil des BFH IV 171/58 U vom 13. Mai 1959 (BFH 69, 25, BStBl III 1959, 270) davon aus, daß der zum 1. Januar 1963 noch nicht abgesetzte Restwert des PKW von 1 400 DM bei der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG nur dann zu einer entsprechenden Verminderung des durch den Veräußerungspreis von 1 930 DM erzielten Gewinns führe, wenn die 1961 unterlassene AfA als Betriebausgabe nachgeholt werden dürfe.

    Die im Urteil IV 171/58 U für einen ähnlich gelagerten Fall vertretene gegenteilige Auffassung, bei der allerdings die Streitfrage nur unter dem Gesichtspunkt der Zulässigkeit der Nachholung von AfA bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gesehen wurde, hat der erkennende Senat aufgegeben.

    Er weist in dem Urteil darauf hin, daß seine Auffassung mit dem Urteil IV 171/58 U nicht vereinbar sei und der IV. Senat auf Anfrage mitgeteilt habe, daß er die frühere Auffassung nicht aufrechterhalte.

  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Dieser Unterschied ist jedoch nach Auffassung des BFH ebenso wie die sonstigen Besonderheiten der bilanziellen Gewinnermittlung systembedingt und verstößt daher nicht gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung - Art. 3 des Grundgesetzes (GG) - (vgl. insoweit Urteil vom 13. Mai 1959 IV 171/58 U, BFHE 69, 25, 28, 29, BStBl III 1959, 270, 271, am Ende).
  • FG Hamburg, 11.12.1995 - V 90/93

    Streit um die ergebniswirksame Berücksichtigung einer unrichtigen Handelsbilanz

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  • BFH, 28.08.1968 - I B 7/68

    Einnahme-Überschuß-Rechnung - Betriebsausgaben - AfA-Beträge - Geringes Einkommen

    Das gelte bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch für AfA-Beträge, die sich in einem früheren Jahr nicht ausgewirkt hätten (vgl. Urteil des BFH IV 171/58 U vom 13. Mai 1959, BFH 69, 25, BStBl III 1959, 270).
  • BFH, 29.10.1965 - VI 64/65 U

    Zur Frage der Nachholung von Absetzungen für Substanzverringerung bei der

    Stellt sich später heraus, daß die Schätzung unrichtig und die vorgenommene Absetzung unzureichend war, so liegt in der nachträglichen Anpassung der Absetzung an die tatsächlichen Verhältnisse keine echte Nachholung (Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 171/58 U vom 13. Mai 1959, BStBl 1959 III S. 270, Slg. Bd. 69 S. 25).
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